Schäden an Gasleitungen fallen oft lange nicht auf

Altersschäden, Undichtigkeiten oder Rost können dennoch nicht ganz vermieden werden. Der Betreiber einer Gasanlage muss laut „Technische Regeln Gas Installation“ (TRGI) eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung alle 12 Jahre von einem Fachbetrieb durch-führen lassen.

Juristische Entlastung durch ein Prüfprotokoll

Das Ergebnis der Messung wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert. Dieses Prüfprotokoll hat viele Vorteile für Sie:

  • Juristisch anerkannter Nachweis der regelmäßig und sachkundig durchgeführten Überprüfung im Rahmen Ihrer Sorgfaltspflicht.
  • Sie Sorgen mit der Gebrauchsfähigkeitsprüfung für die Sicherheit Ihrer Familie oder Ihrer Mieter.
  • Erkennen Sie mögliche Schäden frühzeitig und vermeiden Sie dadurch hohe Folge- und Reparaturkosten.